Wir leben Service. Vielseitig wie unsere Produktpalette ist auch unser Serviceangebot auf Ihrem Weg zum Erfolg. Passgenau und lösungsorientiert. Was können wir für Sie tun?

RMA/Retouren

Für eine schnelle und reibungslose Retourenbearbeitung verwenden Sie bitte nachstehendes RMA-Formular. Mit dem Adobe Reader können Sie das Formular auf dem Bildschirm ausfüllen und ausgedruckt an uns zurückfaxen (+49 4103 1800-220) oder sogar direkt per E-Mail an uns versenden. Sie erhalten dann von uns eine RMA-Nummer mit der Sie bitte das Formular ergänzen und der Retoure beilegen.

Die Vergabe einer RMA-Nummer ist keine Anerkennung der Reklamation, sie dient ausschließlich der Bearbeitung. Unfrei eingesandte Ware oder Rücksendungen ohne RMA-Nummer können leider nicht angenommen werden. Transportschäden aufgrund unzureichender Verpackung oder fehlendem ESD-Schutz gehen zu Lasten des Einsenders.

RMA/Retourenformular

Muster benötigt?

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Projekte. Unsere kompetenten Experten beraten Sie gerne bei der Auswahl des für Sie geeigneten Produktes und senden Ihnen auf Wunsch Produktmuster zu.

Musterbestellung

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bleifrei / RoHS

Die RoHS (Restriction of certain Hazardous Substances) Richtlinie der EU verfolgt das Ziel, gesundheits- und umweltschädliche Substanzen in elektronischen Geräten zu reduzieren. Mit einigen Ausnahmen (Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente) dürfen in der EU seit dem 01. Juli 2006 nur noch RoHS-konforme Produkte in den Verkehr gebracht werden, die den 2002/95/EG Richtlinien  entsprechen. Die RoHS Richtlinie definiert unter anderem den zulässigen Gehalt an Blei. Das Produkt wird als bleifrei eingestuft, wenn der Bleigehalt 0.1 Gewichtsprozent der Gesamtmasse nicht überschreitet.

Der RoHS/bleifrei-Status von Bauelementen wird durch die WDI AG gekennzeichnet.

Was ist REACH?

Seit 1. Juni 2007 ist die "Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung (=Registration), Bewertung (=Evaluation), Zulassung (=Authorization) und Beschränkung chemischer Stoffe (=Restriction of CHemicals)" - REACH - in der Europäischen Union in Kraft.

Die REACH-Verordnung soll sicherstellen, dass ca. 30.000 der am häufigsten verwendeten Stoffe sowie alle neuen Stoffe registriert werden und angemessene Sicherheitsdaten zur Verfügung stehen. Die Verordnung bezieht sich auf Stoffe in Mengen von mindestens 1 Tonne pro Jahr und Lieferant sowie auf alle neue Chemikalien. Bei Stoffen, die besonders besorgniserregend sind (sog. SVHC-Kategorie), muss darüber hinaus unter Umständen eine Zulassung für deren Verwendung beantragt werden.

REACH ersetzt eine Reihe von EU-Rechtstexten über Chemikalien und ergänzt andere Rechtsvorschriften zu Umweltschutz und Sicherheit, lässt jedoch viele sektorspezifische Vorschriften (z. B. über Reinigungsmittel, Farben etc.) unberührt. Auch gibt es umfangreiche Ausnahmen von Teilen der Rechtsvorschrift. So gelten für chemische Stoffe in Lebensmitteln und Arzneimittel andere EU-Rechtsvorschriften. Auch Naturstoffe brauchen nicht gemäß REACH registriert zu werden, sofern sie nicht gefährlich sind und chemisch verändert wurden. Als "Verordnung" gilt REACH in allen 27 EU-Staaten ohne weitere Ratifizierung durch die einzelnen Parlamente.

Unser Standpunkt

Nach eingehender Prüfung unseres Produktportfolios haben wir festgestellt, dass die WDI AG von der REACH-Verordnung nicht betroffen ist.

Eine Registrierungspflicht gilt z.B. nur für Produkte, die verbotene Stoffe bei ordnungsgemäßer Verwendung während ihres Lebenszyklus (Entsorgung nicht eingeschlossen) freisetzen und die in der REACH-Verordnung vorgegebenen Mengen überschreiten. Wir gehen daher davon aus, dass wir keiner Registrierungspflicht unterliegen. Wir beabsichtigen nicht, Substanzen vorzuregistrieren bzw. zu registrieren, da wir keine Bauteile in den Verkehr bringen, welche gefährliche Substanzen gemäß der REACH-Verordnung enhalten, die freigegeben werden müssen. Unserer Informationspflicht gem. Artikel 33 werden wir auf der Grundlage der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) im Bedarfsfall selbstverständlich nachkommen.

Als Distributor, ohne eigene Entwicklung und Produktion, sind wir auf entsprechende Deklarationen der einzelnen uns beliefernden Hersteller angewiesen. Sobald uns diese vorliegen, werden wir die relevanten Informationen unseren Kunden unverzüglich zur Verfügung stellen.

Wir möchten Sie um Verständnis bitten, dass wir derzeit keine kundenspezifischen Fragebögen beantworten und aufgrund der Komplexität der Thematik und der Vielzahl der Artikel und Hersteller keine umfassenden, allgemeingültigen Bestätigungen in unserem Namen abgeben können.

Seien Sie jedoch versichert, dass wir die gesetzlichen Verpflichtungen wie gefordert umsetzen werden und unseren Kunden die bestmögliche Unterstützung zukommen lassen.

Umsetzung Batteriengesetz (BattG)

Die Richtlinie 2006/66/EG "über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren" wurde in Deutschland in einem Batteriengesetz (BattG) umgesetzt.

Das BattG beschränkt insbesondere den Einsatz von Cadmium und es gelten geänderte Vorschriften hinsichtlich der Kennzeichnung von Batterien und Akkumulatoren. Zukünftig sind beispielsweise einheitliche Angaben zur Kapazität zwingend. Ebenso muss sich auf Batterien das Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne befinden.

Zu berücksichtigen ist, dass die Regelungen des BattG gestuft in Kraft treten werden. Der Hauptteil der Vorschriften tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wird die BattVO außer Kraft treten.

Die WDI AG ist bei der GRS-Stiftung (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) registriert und uns sind die Änderungen der IATA-DGR (Dangerous Goods Regulation) zum Januar 2009 bekannt. Sie können versichert sein, dass wir nach unseren Möglichkeiten die gesetzlichen Verpflichtungen umsetzen. Für weitere Fragen und Rücksprachen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Die uns zugeteilte Melderegisternummer des Umweltbundesamtes (BattG) lautet: 21001161

Informationen zum Thema PFOS/DecaBDE

DecaBDE ist per RoHS-Richtlinie verboten, d.h. ein durch den Hersteller als RoHS-konform deklariertes Produkt enthält kein DecaBDE.

PFOS sind nach Mitteilung der Hersteller in den von uns vertriebenen Produkten nicht enthalten.

Als Distributor, ohne eigene Entwicklung und Produktion, sind wir auf entsprechende Deklarationen der einzelnen uns beliefernden Hersteller angewiesen. Sobald uns diese vorliegen, werden wir die relevante Informationen unseren Kunden unverzüglich zur Verfügung stellen.